Immer wieder hört man am Stammtisch oder beim Einkaufen, alte oder seltene Maßeinheiten wie zum Beispiel ein halbes Pfund Butter, einen Zentner Zement oder Tagwerk Ackerfläche. Von was gesprochen wird, erfahrt ihr hier.
Ein Pfund sind 500 Gramm, somit ein halbes Pfund Butter 250 Gramm.
Ein Zentner Kartoffel, Mehl oder Zement.
Ein Zentner war in etwa so viel wie ein sehr starker Erwachsener heben kann. Noch heute entspricht 1 Zentner (Ztr.) in Deutschland 50 kg.
Ein Hektar Ackerland sind 10.000 Quadratmeter. Als Beispiel ein quadratisches Feld von 100 m Breite x 100 m Länge.
Ein Tagwerk umfasst in Bayern 3407,27 m². (nach anderen Angaben 3408) m².
Ein Seidel (in Franken Seidla) sind eine halbe Maß und somit ca. 0,5 Liter.
Ein Schoppen Wein ist ein Viertel einer Maß. Somit ca. 0,25 – 0,3 Liter.
Bis zum 19. Jahrhundert herrschte innerhalb der deutschen Staaten eine große Verwirrung der Maße und Gewichte, wodurch der Handel stark behindert wurde. Fast jede Landschaft, jede Stadt hatte ihr eigenes Maßsystem entwickelt. Auch um ein Zusammengehörigkeitsgefühl im 1806 entstandenen Königreich Bayern zu entwickeln, erließ König Max I. Joseph am 28. Februar 1809 eine Verordnung, „die Einführung eines gleichen Maß-, Gewicht- und Münzfußes im Königreiche Baiern betreffend“: „Die Verschiedenheit der Maße und Gewichte, die Wir in allen Theilen Unsers Königreiches wahrnehmen, erschwert nicht allein den Verkehr im Inlande, sondern auch das Kommerz in das Ausland; und Unsern sämtlichen Unterthanen ist demnach Einförmigkeit in Maßen und Gewichten ein grosses Bedürfniß.“ (Königlich-Baierisches Regierungsblatt vom 11. 3.1809, S. 474)
Am 29. April 1869 führte Bayern per Gesetz zum Jahreswechsel 1872 das metrische System ein. Der bayerische Fuß wurde hierbei auf 0,291859206 Meter festgelegt.
Längenmaße
Nachdem 1806 das Heilige Römische Reich aufgelöst war, trat Bayern dem Rheinbund bei und wurde von Napoleon mit Gebietsgewinnen zum Königreich erhoben. Zwar wagte man es in Bayern noch nicht, den in Frankreich seit 1793 eingeführten Meter gleich zu übernehmen, dezimalisierte aber den bayerischen Fuß.
Dieses System galt bis zum 1. Januar 1872, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes von 1869.
Zoll = 10 Linien = 2,9185 cm
Fuß = 10 Zoll = 2,9185 dm
Rute = 10 Fuß = 2,9185 m
Flächenmaße
Bifang, Pifang, Beet = 9 Quadratfuß = 0,7666 m²
Quadratrute = 100 Quadratfuß = 8,5182 m²
Dezimale = 4 Quadratruten = 34,072709 m²
Tagwerk = 100 Dezimale = 3407,2709 m²
Ein Hektar
Das oder der Hektar, ist eine Maßeinheit der Fläche mit dem Einheitenzeichen ha. Sie ist vor allem in der Land- und Forstwirtschaft verbreitet und entspricht einer Fläche von 10.000 m², also beispielsweise einem quadratischen Feld mit der Seitenlänge 100 Meter.
Der Hektar bzw. die Hektare ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine gesetzliche Einheit.
1 Hektar = 100 Ar = 10.000 Quadratmeter = 0,01 Quadratkilometer
100 Hektar = 1 Quadratkilometer
Ein Tagwerk
Ursprünglich stammt der Begriff aus der Landwirtschaft und bezeichnet jene Landfläche, die an einem Tag bestellt werden konnte, also von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Dabei legte man im Allgemeinen ein Ochsengespann zu Grunde, denn Pferde hatten in der Epoche der Grundherrschaft (etwa in der Zeit vom Frankenreich bis 1848) nur wenige der Bauern oder Halbbauern zur Verfügung.
Die so verstandene Arbeitsleistung bedeutet bei gleichmäßigem Boden und flachem Gelände ein genähertes Flächenmaß:
Das Tagwerk umfasste in Baden, Bayern und Nassau zwischen 25 und 36 Ar, also 2500 bis 3600 m², speziell in Bayern 3407,27 (nach anderen Angaben 3408) m². Die Unterteilung in Bayern war 1 Tagwerk = 100 Dezimal = 400 Quadratruten = 40.000 Quadratfuß.
Volumen
Der bayerische Kubikfuß ist größer gleich 24,861044 Liter. Dieser wurde aber nicht für Hohlmaße verwendet.
Laut königlich-bayerischer Gesetzgebung von 1869 ist: ein bayerisches Scheffel gleich 1/0,4497259946 Hektoliter.
Viertel, halbe(r) Metze(n) = ½ Metzen = 18,52980 l
Scheffel (bairisch: Schaff, Plural: Schäff) = 6 Metzen = 222,35762 l
Muth = 4 Scheffel = 889,43046 l
Laut königlich, bayerischer Gesetzgebung von 1869 ist das bayerische Maß der 208. Teil des Volumens eines bayerischen Scheffels zu 1 / 0,4497259946 Hektoliter.
Achterl, in Franken Achtel = ⅛ Maß = 0,133 l
Schoppen, Quart(el) = 2 Achterl = ¼ Maß = 0,267 l
Gazel = ⅓ Maß = 0,357 l
Seidel, in Franken Seidla (Halbe) = 2 Quartel = ½ Maß = 0,535 l
Maß, Maßkanne oder Maßkrug = 2 Seidel = 3 Gazel = 1,069 l
Schenkeimer = 60 Maß = 64,142 l
Visireimer (Biereimer) = 64 Maß = 68,416 l
Ein Schoppen
Ein Schoppen Wein ist ein Viertel einer Maß. Somit ca. 0,25 – 0,3 Liter.
Im deutschsprachigen Raum umfasste der Schoppen im 19. Jahrhundert in Baden und der Schweiz 0,375 Liter, in Württemberg 0,459 Liter und in der Pfalz 0,564 Liter. Als die nichtmetrischen Maße in Süddeutschland 1872 von den metrischen abgelöst wurden, galt bis 1884 der Schoppen als offizielle Bezeichnung für 0,5 Liter. In der Schweiz war der Schoppen (0,375 l) bis 1877 amtlich.
Wassermaß (Durchfluss)
Steften = 2 Maß pro Minute = 2,18 Liter pro Minute
Gewichte
In Bayern galt das Wiener Pfund. Dieses betrug im Mittelalter und der Frühen Neuzeit stets etwa 561,288 g, d. h. zwei Wiener Mark. Im Jahr 1811 rundete Montgelas das Pfund in Bayern auf 560,000 g ab.
Gran = 72,916 mg
Pfenniggewicht = 15 Grän = 1093,750 mg
Quentchen (Quint) = 4 Pfennig = 4,375 g
Loth = 4 Quentchen = 17,500 g
Vierling = 8 Loth = 140,000 g
Pfund = 4 Vierling = 560,000 g
Zentner = 100 Pfund = 56,000 kg
Ein Pfund sind 500 g.
Das Pfund taucht zum ersten Mal im karolingischen Reich auf. Es geht auf die altrömische Libra (lat.: Pfund, Waage) zurück. Im Mittelalter war das Pfund als Gewichtsmaß in ganz Europa verbreitet, sein Gewicht wich jedoch von Stadt zu Stadt ab. Hatte das Pfund in Nürnberg gut 510 Gramm, so waren es in Berlin nur etwa 467 Gramm.
1854 legte der Deutsche Zollverein das Pfund (Zollpfund) auf exakt 500 Gramm fest.
Im deutschen Sprachraum – ausgenommen Österreich, wo die Einheit Pfund heute unbekannt ist – wird das Pfund heute praktisch nur noch in der Umgangssprache benutzt (vor allem bei Lebensmitteln); es dient dann als Abkürzung für „500 Gramm“. Im offiziellen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch kommt es praktisch nicht mehr vor. Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen „Gesetz über Einheiten im Messwesen“ (Einheitengesetz) im geschäftlichen und amtlichen Verkehr zulässig (das Pfund wurde 1884 abgeschafft/verboten).
Ein Zentner in Deutschland sind 50 kg.
In Österreich hingegen, ist ein Zentner 100 kg. In Deutschland wird das entsprechende Gewicht von 100 kg als Doppelzentner bezeichnet.
Apothekergewichte
Das bayerische Apothekergewicht entspricht dem fränkischen, also dem Nürnberger Apothekergewicht, wie überall in Deutschland.
Das Nürnberger Apothekerpfund betrug historisch 357,84 Gramm. Das Königreich Bayern rundete dieses unter Montgelas 1811 auf 360 Gramm.
Mengenangaben
Ein Dutzend sind 12 Stück.
Dutzend (griechisch δώδεκα dódeka ‚zwölf‘;vgl. englisch dozen, französisch douzaine) bezeichnet eine Stückzahl von zwölf.
Verwendet wurde es im deutschsprachigen Raum insbesondere im Handel. Weitere früher gebräuchliche Mengeneinheiten mit der Basis 12 sind das Schock (fünf Dutzend, also 60). Abgekürzt wurde uneinheitlich mit Dtz., Dtzd. oder Dzd.
Heute wird Dutzend fast nur für ungefähre Mengenangaben wie dutzendweise und Dutzende verwendet, analog wie ein paar oder Hunderte, und entspricht etwa dem österreichisch-bairischen Dialektausdruck schüppelweise und dem gehobeneren zig (für: zwanzig oder mehr).
Quellen:
wikipedia.de
chemie.de
Haus der Bayerischen Geschichte