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Die Farbe der Roller-Kennzeichen ändert sich jährlich. 2025 ist Grün an der Reihe.
Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist und die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Darum bekommt Ihr Fahrzeug mit jedem Versicherungsjahr ein neues Moped-Kennzeichen.

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette reichen. 

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm: 

Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. 
Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h. 
Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
Motorisierte Krankenfahrstühle. 
Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren. 

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm: 
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Quelle: GDV

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