werbunggrundstuecksanschlussVerantwortung
Jede(r) Grundstücks-/ Hauseigentümer(in) ist für die Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlage sowie der Grundstücksanschlüsse (Anschlusskanäle) selbst verantwortlich.

Je nach Landkreis oder Stadt, müssen Abwasserkanäle oder Fäkaliengruben z.B. alle 10 Jahre überprüft werden.
Aus undichten Kanälen und Leitungen kann Abwasser austreten und das umgebende Erdreich bzw. das Grundwasser verunreinigen. Liegt ein undichter Kanal im Grundwasser, kommt es durch Eindringen von Grundwasser (Infiltration) zu einem erhöhten Fremdwasseranteil im Abwasserstrom.

In der Broschüre der Stadt Augsburg finden Sie weitere Informationen.
Quelle: Stadt Augsburg


Drückprüfungen nach allen gängigen DIN Normen wie z.B. der DIN 1610 werden von der Schalk Kanalreinigungs GmbH durchgeführt.

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Schalk Kanalreinigungs GmbH

Beim Käser 5
86316 Friedberg / Ottmaring
Telefon: 0821 - 60 21 87
Fax: 0821 - 60 79 50
E-Mail: info[at]schalk-kanalreinigung.de


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