„Ab 1. April 2025 dürfen alle Autos mit einem "E" am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken“, erläuterte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Eine ausdrückliche Kennzeichnung der Parkplätze für das kostenlose Parken für E-Fahrzeuge sei nicht erforderlich.


parkschildNachweis mit Parkscheibe, kostenlosem Automaten-Ticket oder Park-Apps

Laut Herrmann reicht es für die Gebührenbefreiung, beim Parken auf öffentlichen Parkflächen eine entsprechend auf den Parkbeginn eingestellte Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Alternativ sei auch denkbar, dass Kommunen ihre Parkautomaten entsprechend umstellen, sodass der E-Autofahrer für bis zu drei Stunden ein kostenloses Ticket ziehen kann.

Kostenfreies Parken nur auf öffentlichen Parkplätzen

Der Innenminister wies ausdrücklich darauf hin, dass die Kostenbefreiung nur für öffentliche Parkflächen gilt. Diese sind beispielsweise am blauen ,P‘ Verkehrszeichen erkennbar. Nicht gültig ist die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge bei Privatparkplätzen. „Das können vor allem Parkplätze sein, die mit einer Schranke versehen sind, oder Parkhäuser, bei denen man bei der Einfahrt ein Ticket ziehen muss.“ Bei Zweifeln, ob eine Parkgebührenbefreiung gilt, soll sich der Autofahrer beim Parkautomaten den Aushang anschauen. „Auch Supermarktparkplätze sind in der Regel keine öffentlichen Parkplätze“, so Herrmann weiter, „insoweit bitte unbedingt den lokalen Aushang zu den Parkkonditionen beachten.“ „Auch muss unbedingt die zulässige Höchstparkdauer beachtet werden", ergänzte Herrmann. „Diese kann bei weniger als drei Stunden liegen und wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration